Wann ist eine Rückabwicklung möglich?

Wir helfen Ihnen weiter! 

Acht von zehn Lebensversicherungen haben den Kunden Verluste gebracht. Aufgrund mehrerer Formfehler in den Polizzen, insbesondere bei den Widerrufsbelehrungen, können Sie nun Ihre Forderungen gegenüber den Versicherungen über uns anmelden. 

Prüfen Sie jetzt, ob auch Sie Opfer der Lebensversicherer geworden sind!  

Holen Sie sich Ihr Geld zurück! 

Warten Sie nicht mehr länger. Die Beratung ist kostenlos, unverbindlich und findet in Ihrer Nähe statt. Wir konnten bereits hunderte Fällen für unsere Kunden gewinnen. 

Gleich Termin vereinbaren. 

EIGENEINZAHLUNG: Mit Eigeneinzahlung ist die Summe aller getätigten Zahlungen an die Versicherung gemeint. Bei dieser Modellrechnung sind es also € 100,- mal 12 Monate mal 10 Jahre, somit € 12.000,-

€ 12.000,- 

4% NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG p.a.: Auf Basis von rechtskräftigen Gerichtsurteilen können für den Versicherungsnehmer neben der Rückerstattung der bezahlten Prämien auch noch 4% Zinsen p.a. geltend gemacht werden.

€ 2.640,-

SUMME: Gesamteinzahlung + Zinsen € 14.640,- 


RÜCKKAUFSWERT / DEPOTWERT: Ist der Vertrag aufrecht, gibt es einen aktuellen „Kontostand“. Diesen können Sie der jährlichen Kontonachricht (Wertnachricht) entnehmen. Setzen Sie den Rückkaufswert im Verhältnis zur eingezahlten Summe. 

€ 7.812,-  

Zusätzlich möglicher MEHRWERT: ist gleich Gesamtanspruch: einbezahlte Prämien + 4% Zinsen p.a. bei Teilnahme an der Sammelklage

€ 6.828,-