Häufige Fragen - FAQ

Wie hoch sind die Kosten, die für mich anfangs entstehen?

Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, fallen keine Kosten für Sie an. Sollten wir Unterlagen von der Versicherung anfordern müssen, dann kann es zum Anfallen von Bearbeitungsgebühren bei der Versicherung zwischen 90€ und 150€ pro Fall kommen. Dies ist jedoch die Ausnahme. 

Wenn mich die Rückabwicklung nichts kostet, wie finanziert sich Geld Zurück?  

Durch die erste Bearbeitung Ihrer Lebensversicherung und die anfängliche Beratung verdienen wir nichts. Erst danach, wenn Sie sich dazu entschließen, den Vertrag rückabzuwickeln, bekommen Sie den gesamten Rückkaufswert sowie 65% der darüber hinaus von uns für Sie erarbeiteten Summe. Gelingt die Rückabwicklung der Lebensversicherung, behalten wir von dieser Summe, die ohne die Bearbeitung durch uns verloren wäre, nur 35% als Honorar.

Welche Unterlagen sollte ich zur Prüfung mitbringen?

Optimal ist es, wenn Sie alle Unterlagen mitnehmen, die Sie zu der in Frage kommenden Lebensversicherung besitzen. Besonders hilfreich sind dabei Polizze, Antrag, aktueller Wertstand und Nachweis über die Höhe einbezahlter Prämien. Bei schon gekündigten Lebensversicherungen benötigen wir auch den Auszahlungsbetrag.

Einige meiner Unterlagen fehlen, kann ich mich trotzdem an Sie wenden?

Es ist kein Problem, wenn Sie nicht alle Unterlagen zu Ihrer Lebensversicherung haben. Wir können unvollständige Daten nachfordern und Versicherungen sind verpflichtet, diese zu übergeben.

Wie groß ist das Risiko, das für mich daraus entsteht?

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen: Für Sie entsteht durch die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung kein Risiko. Das gesamte Kosten- sowie Prozessrisiko wird durch uns getragen.

Warum verbleibt kein Risiko für die Kosten bei mir?

Unsere Experten prüfen jeden Fall individuell und sorgen dafür, dass nur Verträge weiter bearbeitet werden, wenn ein Erfolg ersichtlich ist. Unser Honorar besteht aus 35% der Summe, die wir für Sie zusätzlich zum gesamten Rückkaufswert der Polizze erarbeiten konnten, daher entstehen keine Kosten für Sie. Wir verdienen unser Geld rein damit, dass sich die Rückabwicklung für Sie lohnt. 

Wir sind gerne für Sie da!

Unsere Experten sehen sich Ihre Unterlagen an. Der Termin ist kostenlos und unverbindlich. 

Gleich jetzt Termin vereinbaren.

Wo kann ich mich über schon bestehende Urteile des OGH und EuGH informieren?

Bestehende Urteile des OGH finden Sie hier sowie Urteile des EuGH hier.

Was sind die Folgen, wenn in meiner Lebensversicherung keine Fehler zu finden sind?

In dem Fall bleibt für Sie alles beim Alten, außer dass Sie die Gewissheit haben, dass Ihr Lebensversicherungsvertrag einwandfrei aufgesetzt wurde. Auch dann bleibt die Bearbeitung Ihres Vertrages für Sie kostenfrei.

Wenn ich andere Verträge bei derselben Versicherung habe, betrifft die Rückabwicklung auch diese?

Ihr Rücktritt aus der Lebensversicherung, die Sie uns zur Bearbeitung übergeben, wirkt sich nicht auf eventuell vorhandene andere Polizzen aus. Der Versicherungsschutz aus diesen Verträgen bleibt erhalten. 

Wieso bekomme ich durch die Rückabwicklung Geld zurück?

In etwa 80% der Lebensversicherungsverträge wurde eine falsche oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch die Versicherung formuliert. Durch ein Urteil des EuGH kann eine Rückwicklung davon betroffener Polizzen durchgeführt werden.

Welche Verträge können rückabgewickelt werden?

Kapitalbildende Lebensversicherungsverträge (mit Sparanteil) aller Anbieter, die im Zeitraum von 01.01.1994 bis 31.12.2015 abgeschlossen wurden, kommen prinzipiell in Frage für eine Rückabwicklung. Nicht nur Verträge, die noch laufen, können eingebracht werden, es können auch solche bearbeitet werden, die schon gekündigt wurden oder die betragsfrei sind. Risikoverträge können leider nicht zur Prüfung angenommen werden.

Was habe ich davon, mit den Rückabwicklern Kontakt aufzunehmen?

Grundsätzlich sollten Sie uns kontaktieren, wenn Sie das Gefühl haben, mit Ihrer Lebensversicherung Geld zu verlieren, oder wenn die Richtung, in die sich Ihre Lebensversicherung entwickelt, für Sie nicht zufriedenstellend ist. Wir beraten Sie dabei, durch die Lebensversicherung entstandene Kosten zurückzubekommen, ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen. Die Formalitäten der Kündigung werden von uns durchgeführt und wir kümmern uns darum, dass Sie von der Versicherung zurückbekommen, was Ihnen zusteht.

Welche Kosten habe ich durch Ihre Bearbeitung meiner Polizze?

Die Beratung und Kündigung Ihrer Lebensversicherung durch uns verursacht keinerlei Kosten oder Umstände für Sie. Insgesamt können Sie durch unsere Bearbeitung ihres Vertrages kein Geld verlieren, sondern nur zurück- bzw. dazubekommen. Wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind, fällt eine Bearbeitungsgebühr zwischen 90€ und 150€ an, je nachdem welche Unterlagen angefordert werden müssen. 

Warum werden weiter verlustbringende Verträge eingesammelt, obwohl sich die Gesetzeslage ab 01.01.2019 geändert hat?

Durch die Gesetzesnovelle haben sich die Probleme für Kunden durch die verlustbringenden Lebensversicherungen nicht geändert und es wird von Experten angenommen, dass diese nicht den Vorgaben der europäischen Rechtsordnung entspricht. Daher wird versucht, eine Gesetzeskorrektur herbeizuführen. Wenn diese durchgeführt wurde, können Ihre Verträge sofort rückabgewickelt werden, ohne dass Sie Zeit verlieren.

Welchen Wert muss der Schaden haben, damit mein Fall bearbeitet wird?

Wir nehmen Fälle ab einer Schadenssumme von € 1.000,- an. Bei einer Summe darunter ist das Verhältnis der Kosten durch die Bearbeitung im Vergleich zu dem möglichen Gewinn leider nicht rentabel.  


Was ist mein Gewinn im Fall einer erfolgreichen Rückabwicklung?

Bei vollkommen gelungener Rückabwicklung werden Ihnen 65% der Summe, die wir für Sie zusätzlich zum gesamten Rückkaufwert erreichen konnten, ausbezahlt. Das Prozess- und Kostenrisiko wird zur Gänze von uns übernommen. Unsere Bezahlung besteht in 35% der oben genannten, zusätzlich erarbeiteten Summe.

Wann wird das Verfahren abgeschlossen sein?

Derzeit kann keine Aussage über die Dauer des Verfahrens gemacht werden, da erst die Gesetzeskorrektur durchgebracht werden muss.

Meine Lebensversicherung ist die Sicherung für einen Kredit. Kann ich sie trotzdem rückabwickeln lassen?

Ja, das ist möglich. Unsere Experten kontaktieren im Vorhinein die Gläubigerbank, um ein Einvernehmen herzustellen. Oft kann gerade bei diesen Lebensversicherungen viel Geld zurückgewonnen werden.

Meine Lebensversicherung ist prämienfrei oder wurde schon gekündigt. Kann ich sie trotzdem rückabwickeln?

Auch Verträge, die bereits gekündigt wurden oder prämienfrei sind, kommen für eine Rückabwicklung in Frage. Ihr Anspruch entteht durch die fehlerhafte Rücktrittsbelehrung, der momentane Vertragsstand ist demnach also irrelevant und Sie können Ihre Lebensversicherung dennoch einbringen.

Kann ich einen persönlichen Termin mit einem Berater ausmachen?

Wir sind österreichweit für Sie verfügbar und können Sie daher bei Interesse auch gerne persönlich beraten, über Ihren Anspruch informieren und allfällige Fragen klären.

Was ist eine „Musterklage“?

Eine Musterklage wird durch spezialisierte Anwälte bearbeitet, also mit Experten für diese Fälle geklagt und vor dem obersten Gericht entschieden. Das Risiko und die Kosten dafür tragen selbstverständlich wir.

Was ist eine „Sammelklage“?

Basierend auf Musterklagen werden Fälle, die in dieselbe Kategorie fallen, zusammengefasst als Sammelklage und wieder durch darauf spezialisierte Anwälte umgesetzt. 

Was ist ein Kapitalschaden?

Als Kapitalschaden bei einem aufrechten Vertrag wird der Umstand bezeichnet, wenn der aktuelle Rückkaufswert bzw. Depotwert geringer als die Gesamtsumme der einbezahlten Prämien ist. Unter einem Kapitalschaden bei gekündigtem Vertrag versteht man den Verlust, der entsteht, wenn der erhaltene Auszahlungswert geringer ist als die Gesamtsumme der einbezahlten Prämien.

Unter welchen Umständen wird die Bearbeitung meines Vertrages abgelehnt?

Selten kann ein Fall abgelehnt werden, beispielsweise wenn kein Kapitalschaden vorliegt oder wenn der Mehrwert von € 1.000,- nicht erreicht wird.

Welche meiner Daten werden benötigt?

Es sind nur sehr wenige Daten, die für eine erfolgreiche Sammelklage benötigt werden. In der Regel reichen einige Unterlagen für die Bearbeitung. Alternativ können alle benötigten Informationen auch direkt beim Versicherer angefordert werden. Dieser hat die Pflicht Ihnen Auskunft zu erteilen.  

Welche Kosten und Risiken entstehen für mich?

Seien Sie unbesorgt. Für unsere Kunden entstehen weder zusätzliche Kosten, noch müssen irgendwelche Risiken getragen werden. Sämtliche Kosten, welche im Rahmen des Prozesses anfallen, werden vom Prozessfinanzierer zu 100% übernommen. Des Weiteren bleiben Ihre persönlichen Daten geheim. Die Anonymität eines jeden einzelnen Geschädigten bleibt während des Prozesses zu 100% bewahrt.  

Wie schnell bekommt man eine Rückmeldung und wie wird man informiert?

Sie bekommen unmittelbar nach Beauftragung ein E-Mail mit den weiteren Schritten zugesandt. Die laufende Berichterstattung während der Prozessphase übernehmen die mit Ihrem Fall betrauten Anwälte.  

Wer führt das Beratungsgespräch eigentlich durch?

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, haben wir flächendeckend in ganz Österreich Experten auf Abruf. Dazu müssen Sie lediglich einen Termin vereinbaren und schon steht einem persönlichen Treffen mit einem unserer Experten nichts mehr im Wege.  

Wie lange wird das Verfahren letztendlich dauern?

Eine gute Prognose abzugeben ist bei einem Rechtsstreit nicht immer ganz so einfach. Die Dauer hängt von vielen Faktoren ab. Unsere Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die Entscheidung der ersten Instanz wohl erst nach gut 1 bis 2 Jahren vorliegen dürfte. Danach erfolgt auch bei positivem Abschluss der Geldfluss an die Versicherungsnehmer.  

Wie sieht es mit Vergleichsabschlüssen aus? Sind diese möglich?

Ja. Allerdings hängt das natürlich davon ab, wie lange und bis zu welcher Instanz die Versicherungen wirklich gehen und prozessieren wollen.  

Welche Nachteile entstehen bei Verpfändung beziehungsweise bei der Abtretung der Polizze?

Keine. Wir stellen natürlich auch das Einvernehmen mit Ihrer Bank her.  

Was ist mit den Lebensversicherungen, welche als Tilgungsträger fungieren? Welche Ansprüche gelten in diesem Fall?

Gerade bei diesen Versicherungen sind voraussichtlich die Ansprüche und der Gewinn für Sie am höchsten.  

Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?

Nein, das ist ein weiterer und wichtiger Vorteil, wenn Sie Teil einer Sammelklage sind. Es ist bisweilen nicht vonnöten gewesen, dass die Geschädigten vor Gericht erscheinen. Normalerweise lassen sich Ihre Ansprüche mit den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen Ihrerseits klären.

Was ist, wenn die Polizze bereits gekündigt wurde?

Das spielt für die Klage keine Rolle. Egal ob die Polizze gekündigt, zurückgekauft oder stillgelegt wurde – die Sammelklage bezieht sich auf die fehlerhafte Rücktrittsbelehrung. Somit sind auch gekündigte, stillgelegte oder zurück gekaufte Polizzen betroffen.