Warum wir auch 2022 weiter klagen! 

Erneute Klage gegen die Versicherer erfolgreich

Auch 2022 erfolgten wieder zahlreiche Klagen, die wir für unsere Klienten begleitet haben, um ihnen so zu ihrem Recht zu verhelfen. Unter anderem wurde der Spätrücktritt von Lebensversicherung in einem Urteil aus Februar 2022 bestätigt. Hier finden Sie dazu weitere Informationen:

Link zum RIS


Update vom 13.11.2020:

Gesetzeskorrektur 2020 durch EuGH

Derzeit wird eine Gesetzeskorrektur angestrebt, da eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Gerichte der Mitgliedsstaaten rechtlich bindet. Nachdem die Korrektur durchgebracht wurde, können die währenddessen gesammelten Verträge bearbeitet und durchgesetzt werden, ohne dass Versicherungsnehmer weiter Zeit verlieren.

Aufgrund fehlerhafter Rücktrittsbelehrungen kommen alle Lebensversicherungen, die im Zeitraum von 01.01.1994 bis 31.12.2015 abgeschlossen wurden, für eine Rückabwicklung in Frage.

Jeder Fall wird von unseren Experten einzeln auf einen Anspruch überprüft und die Rückabwicklung Ihres Lebensversicherungsvertrages zu für Sie optimalen Bedingungen durchgeführt, wenn bei der Bearbeitung ein Formalfehler in der Widerrufsbelehrung auffällig wird. In diesen Fällen übernehmen wir das Prozesskostenrisiko für Sie, es fällt also kein Risiko für Sie an.  


Update vom 23.10.2019:

Gesetzesänderung mit 01.01.2019

Ein schwarzer Tag für Konsumentenrechte. Wie vielfach in den Medien berichtet, wurde auf Druck der Versicherungen eine Gesetzesänderung durch das Parlament gejagt, das die Rücktrittsrechte und damit die Sammelklage für Kunden und Kundinnen de facto abgeschafft hat. 

Die beschlossene Gesetzesnovelle löst die Probleme der Versicherungen, allerdings bestehen die Nachteile vieler Versicherungsnehmer weiterhin. Anerkannte EU-Rechtsexperten sind der Meinung, dass diese Novelle nicht den Vorgaben der europäischen Rechtsordnung entspricht.  

Wir verhelfen Ihnen auch 2022 zu Ihrem Recht!

Ohne Risiko oder Kosten für Sie. Sie sind kein Einzelfall.

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