Nützliche Begriffe zum Thema

In Lebensversicherungen tauchen allerhand Begriffe auf, die mitunter auch nicht ganz unbeabsichtigt viele Konsumenten und Konsumentinnen verunsichern und verwirren. In den vielen Gesprächen, die wir mit unseren Kunden und Kundinnen zu Lebensversicherungen führen, kommen die nachfolgenden Begriffe am häufigsten vor und werfen die meisten Fragen auf. Wir haben sie daher zusammengefasst.

Indexklausel bei Lebensversicherungen

Weil Versicherungsverträge üblicherweise sehr lange laufen, haben sich die Gesellschaften einfallen lassen, die Prämiensumme an die Veränderung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Die Erhöhung der Prämie erfolgt üblicherweise einmal im Jahr und erhöht auch die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme, aber auch die Prämiensumme, werden so an die laufende Inflation (Teuerung) angepasst.

Dynamikklausel bei Lebensversicherungen

Funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie die Indexklausel, mit dem Unterschied, dass ein bestimmter Prozentsatz vertraglich festgelegt wird, um den sich die Versicherungssumme und Prämie jedes Jahr erhöht. Dieser Prozentsatz muss nicht der Teuerungsrate entsprechen.

Ablebensleistung

Das ist jene Leistung, die bei einer Lebensversicherung im Ablebensfall ausbezahlt wird. Achtung: Bei reinen Ablebensversicherungen gibt es nur eine Ablebensleistung, bei Er- und Ablebensversicherungen ist die Ablebensleistung meist nicht besonders hoch. Tritt das Ableben ein, dann tritt der Versicherungsfall ein, d.h. die Versicherung muss bei Ableben leisten und der Vertrag endet.

Erlebensleistung

Gibt es bei allen Lebensversicherungen, die auch einen Sparanteil beinhalten und wird bei Ablauf der Lebensversicherung im Erlebensfall ausbezahlt.

Kündigung von Lebensversicherungen

Die vorzeitige Kündigung ist von der Kündigung durch Ablauf oder durch Eintritt des Versicherungsfalls zu unterscheiden. Lebensversicherungen kann man grundsätzlich vorzeitig kündigen, wenn man als Versicherungsnehmer bestimmte Dinge einhält: So muss man bei einer Kündigung beispielsweise eine 3-Monatsfrist einhalten. Die Kündigung kann unter Umständen steuerliche Nachteile mit sich bringen, das muss man im Einzelfall prüfen. Das erste Mal kann man eine Lebensversicherung nach einem Jahr kündigen. Der Termin der Kündigung ist immer die sogenannte Hauptfälligkeit, also der Monat des Vertragsbeginns. Bei der Kündigung einer Lebensversicherung mit Sparanteil gelangt der Rückkaufswert oder der Vertragswert zur Auszahlung.

Nehmen wir ein Beispiel. Wenn die Lebensversicherung am 1.5.2018 abgeschlossen wurde, dann ist die erste Kündigung zum 1.5.2019 möglich (Kündigungstermin), wobei 3 Monate Kündigungsfrist eingehalten werden müssen, das heißt, die Kündigung muss bis (spätestens) zum 1.2.2019 ausgesprochen werden. Nach dem 1.5. 2019 ist die Kündigung der Lebensversicherung immer zum gleichen Zeitpunkt jedes Jahr möglich.

Prämienfreistellung

Bei Zahlungsschwierigkeiten kann man als Versicherungsnehmer in den allermeisten Fällen mit der Versicherung eine Teilkündigung oder eine Prämienfreistellung beantragen. Der Vertrag wird dabei nicht vollständig gekündigt sondern läuft mit einem verminderten Versicherungsschutz und ohne laufende Einzahlung einer Prämie weiter.

Unterjährigkeitszuschlag

Bei einer monatlichen Zahlung ist die Prämie um einen Unterjährigkeitszuschlag erhöht, um für die Versicherungsgesellschaft entgangene Zinseffekte auszugleichen. In der Praxis heißt das für den Versicherungsnehmer bzw. den Prämienzahler von Lebensversicherungen, dass er oder sie mehr zahlen muss, wenn er oder sie monatlich bezahlt, im Vergleich zu einer niedrigeren Prämie, wenn jährlich im Voraus bezahlt wird.

Sicherstellung einer Lebensversicherung

Da Lebensversicherungen oft zur Sicherung eines Kredits oder einer anderen Schuld dienen, kann man die Lebensversicherung vinkulieren, verpfänden oder abtreten lassen. Bei Fragen zur Sicherstellung von Lebensversicherungen, also zur Vinkulierung, Verpfändung oder Abtretung, sollte man sich an das jeweilige Kreditinstitut, an Vermögensberater oder die Versicherungsgesellschaft wenden.